Vertragsbedingungen
Für Kurse als Krankenkassenleistung (Geburtsvorbereitung, Rückbildung)
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Bei privat versicherten Frauen erfolgt eine Rechnung auf Grundlage der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Bayern.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung Bayern. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Für Selbstzahler-Kurse (alle außer Geburtsvorbereitung und Rückbildung)
Die Kursgebühr muss innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung auf das angegebene Konto überwiesen werden.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Widerrufsrecht (gültig für alle Kurse)
Sie können den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieses Recht gilt innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung. Die Frist endet spätestens 7 Tage vor Kursbeginn, auch wenn die 14 Tage noch nicht abgelaufen sind. Dafür senden Sie den Widerruf schriftlich per Email an info@dein-wunderwerk.de
Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung des Kurses nur dann möglich, wenn sich ein Ersatzteilnehmer findet. In diesem Falle erheben wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15 €, die privat zu zahlen ist.
Ohne Ersatzteilnehmer ist in jedem Fall die volle Kursgebühr zu entrichten.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Sonderregelungen während der Covid19-Pandemie
Sollte die Durchführung des Kurses als Präsenzveranstaltung aufgrund von Corona-Pandemie-Auflagen nicht möglich sein, wird der Kurs als Online-Veranstaltung durchgeführt. Daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Die Teilnehmerinnen stimmen mit der Anmeldung zum Kurs automatisch zu, dass Ton und Bild für die anderen Kursteilnehmerinnen sichtbar sind.
Eine Aufzeichnung des Kurses oder Teilen davon ist ausdrücklich untersagt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebammen und Kursleiter. (Nachfolgende Hebamme genannt)
Haftung
Jede Hebamme haftet nur für durch sie selbst erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.